Lage

Betriebzeiten

Montag bis Sonntag:
09h00 bis 16h30

Dienstag bis Freitag, Nachtski 
19h15 bis 21h45

Nachtöffnung nur bei guten Wetterbedingungen, bitte rufen Sie +41 32 323 93 08 an (Anrufbeantworter).

Achtung! Die oben genannten Zeitpläne können je nach Wetter und Schneebedingungen variieren. Bitte beachten Sie die täglichen Nachrichten auf der Webseite oder rufen Sie an: +41 32 323 93 08 (Anrufbeantworter)

Tarifs 2022-2023

Saison Abo
Tagespass
Tagespass
Tagespass
Tagespass
Stundenpass
Stundenpass
Stundenpass

Punktpass

Téléski n°1 2pts/jrs

Téléski n°2 3pts/jrs

Punktpass

Téléski n°1 2pts/jrs

Téléski n°2 3pts/jrs

Babylift

Die Tageskarten für die großen Skilifte (Kinder und Erwachsene) berechtigen zur Nutzung der Babylifte

Skidata-Karten haben einen Wert von CHF 5.00 und werden nicht erstattet

Morgen 09h00 à 13h00
Nachmittag 11h30 à 16h30
Tag 9h00 à 16h30
Nachtski 19h15 à 21h45
1 Fahrt
2 Stunden
3 Stunden
30 Punkt
60 Punkt

Babylift

Die Tageskarten für die großen Skilifte (Kinder und Erwachsene) berechtigen zur Nutzung der Babylifte

Skidata-Karten haben einen Wert von CHF 5.00 und werden nicht erstattet

Erwachsene
250.-
21.-
27.-
30.-
18.-
6.-
16.-
20.-
32.-
55.-
AHV/Student
200.-
19.-
24.-
27.-
15.-
5.-
12.-
17.-
28.-
49.-
Kind 6-15
150.-
10.-
15.-
19.-
12.-
5.-
12.-
17.-
15.-
25.-
7.-
Familien Rabatt/Pass
-2.-
-2.-
-2.-
-2.-
-2.-

Preise und Offnungszeiten vorbehalten ! Alle Preise sind in CHF / TTC angegeben.

Pistenkarte

Zwei Skilifte von ca. 700 und 900 Meter Länge. Fünf Kilometer abwechslungsreicher Strecken. Drei Babylifte. Eine Schlittelpiste.

FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder (Fassung 2002)

  1. RÜCKSICHTNAHME AUF DIE ANDERN SKIFAHRER UND SNOWBOARDER 
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 
  2. BEHERRSCHUNG DER GESCHWINDIGKEIT UND DER FAHRWEISE
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 
  3. WAHL DER FAHRSPUR
    Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. 
  4. ÜBERHOLEN
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 
  5. EINFAHREN,  ANFAHREN UND HANGAUFWÄRTS FAHREN
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren,  nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.  
  6. ANHALTEN
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. AUFSTIEG UND ABSTIEG
    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 
  8. BEACHTEN DER ZEICHEN
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. HILFELEISTUNG
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.  
  10. AUSWEISPFLICHT
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Vom 43. Internationalen Ski-Kongress in Protoroz (SLO) am   7. Juni 2002 genehmigt.