Allgemeine Geschäftsbedingungen

(basierend auf den Empfehlungen «Seilbahnen Schweiz»)

1.Transporttickets

1.1. Allgemeines

Unsere Abonnemente werden auf zwei Arten ausgestellt:

  • Wiederverwendbare und wiederaufladbare KeyCard für alle Abos.
  • Ticket für die Mini-Lifte.

Um den Kunden vor einem möglichen Missbrauch zu schützen, wird von jedem Saisonkarteninhaber ein Foto gemacht und aufbewahrt,

Die missbräuchliche Verwendung von Abonnementen führt, ebenso wie jede falsche Deklaration, zum sofortigen entschädigungslosen Entzug der Fahrausweise.

1.2. Gültigkeit

  • Punktekarten sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig.
  • Die anderen Tickets sind nur für die laufende Saison gültig.
  • Es besteht kein Recht auf Rückerstattung.
  • Die alten Lochkarten aus Karton sind nicht mehr gültig.

1.3. Übertragbarkeit

  • Mit Ausnahme der Punktekarten sind alle anderen Abonnemente persönlich und nicht übertragbar.
  • Punktekarten können nur zwischen Kunden der gleichen Kategorie getauscht werden.
  • Der Inhaber eines Abonnements ist dafür verantwortlich, dieses so aufzubewahren, dass ein Missbrauch durch Dritte, einschließlich seiner Familienmitglieder oder seiner Umgebung, vermieden wird.
  • Im Falle des Missbrauchs eines Abonnements durch einen Dritten, wird dieses Abonnement (vorbehaltlich von Diebstahl, Verlust oder Austausch zwischen rechtmäßigen Inhabern, die vom Inhaber und / oder dem betreffenden Benutzer nachgewiesen werden), ersatzlos gekündigt; die dem Nutzer zuzurechnende Geldbuße bleibt vorbehalten.
  • Im Falle des Vorwurfs eines gestohlenen oder geliehenen Abonnements gegen den Willen des Inhabers, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Ersatz mit der Erhebung einer Strafanzeige gegen den Benutzer zu verknüpfen.

1.4. Rabatte

  • Die Vorlage eines offiziellen Ausweises ist obligatorisch, um von einem günstigeren Abonnement zu profitieren.
  • Ermäßigungen sind nicht kumulierbar.
  • Der Familientarif ist nur gültig, wenn mindestens zwei zahlende Personen, darunter ein Erwachsener und entweder ein Kind ab Jahrgang 2005 oder jünger oder einem zwischen 1995 und 2004 geborenen Lehrling/Student aus derselben Familie anwesend sind.
  • Um von den Tarifen für Kinder (Jahrgang 2005 und älter), Lehrlingen und Studenten (Jahrgang 1995 bis 2004) und Rentnern (AHV Alter) profitieren zu können, ist ebenfalls ein offizieller Ausweis erforderlich.

1.5. Rückerstattung / Umtausch

  • Der Verlust eines Tickets berechtigt nicht zu einer Rückerstattung oder einem Umtausch. Das Abonnement wird sofort gesperrt. Gegen Vorlage des Kaufbelegs kann ein neues Abonnement gegen eine Gebühr von CHF 5.- gelöst werden. Für ein neues Saisonabonnement beträgt die Gebühr CHF 20.-.
  • Der Kunde, der sein Abonnement vergessen hat, kauft ein neues, ohne Anspruch auf nachträgliche Rückerstattung.
  • Wird der Betrieb aus technischen, meteorologischen oder Sicherheitsgründen eingestellt, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch.
  • Bei Unfällen im Skigebiet kann für Saisonkarten ab dem Datum der Hinterlegung des Abonnements an unseren Kassen im Verhältnis zur Nutzung während der Saison eine Rückerstattung gewährt werden. Als Nachweis muss ein ärztliches Attest und eine Bestätigung der Patrouilleure vorgewiesen werden.
  • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Betrieb jederzeit, insbesondere zum Saisonende, einzustellen. Es erfolgt keine Rückerstattung und kein Umtausch.
  1. Sicherheit

2.1. Allgemeines

Von Skifahrern, Snowboardern und anderen Nutzern des Skigebiets wird erwartet, dass sie Folgendes kennen und respektieren:

  • die allgemeinen Regeln der FIS,
  • SKUS-Regeln zum Verhalten von Skifahrern und Snowboardern,
  • die vom BPA erlassenen Regeln,
  • die ausgehängten Sicherheitsregeln,
  • Anweisungen von Vertretern der Transportunternehmen.

Eine Kopie dieser Bestimmungen ist an unseren Kassen erhältlich.

Das Unternehmen lehnt jede Verantwortung für Unfälle außerhalb der markierten Skipisten ab. Gleiches gilt für Unfälle bei Verstößen gegen die Sicherheitshinweise des Betriebspersonals, insbesondere beim Besteigen der mechanischen Anlagen.

2.2. Auf den Pisten

Zur Sicherheit aller fordert das Unternehmen:

  • den Anweisungen des Personals Folge zu leisten,
  • die Informationstafeln zu beachten
  • das Personal über Unfälle oder Schäden zu benachrichtigen
  • besondere Anweisungen bei Abwesenheit des Personals zu befolgen

ALS UNKORREKT ERACHTETES VERHALTEN KANN ZUM SOFORTIGEN ENTZUG DES ABONNEMENTS UND DAMIT ZUM VERBOT DER BEFÖRDERUNG AUF ALLEN ANLAGEN FÜHREN, DIES OHNE ANSPUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG.

Von der Schließung der Anlagen, bis zur Wiedereröffnung am nächsten Morgen sind die Pisten für alle Benutzer gesperrt. Diese Zeitspanne ist ausschliesslich für die maschinelle Präparierung der Pisten reserviert. Wer das Skigebiet ausser Betriebzeit betritt, tut dies auf eigene Gefahr und alleinige Verantwortung.

2.3. Kundendaten

Die über unsere Kunden verfügbaren Informationen (Kontaktdaten, Fotos, Benutzung der Einrichtungen) sind zur ausschließlichen Verwendung durch das Unternehmen bestimmt.

Orvin, le 6 décembre 2021

Téléskis Prés-d’Orvin